RezAppt vom Arzt

RezAppt vom Arzt

Rezepte für Gesundheits-Apps, Sprechstunde online, digitale Anwendungen im Versorgungsalltag: das und vieles mehr soll durch das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) möglich werden. Das Bundeskabinett stimmte am 10. Juli 2019 dem vorgelegten Entwurf des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) zu.

Die Anpassung an digitale Strukturen und an dynamische Anforderungen an Geschwindigkeit und Innovation im Gesundheitssystem benötigten dringend gesetzgeberische Annährungen.
Das wurde vom Gesetzgeber erkannt und Regelungen getroffen, die die Integration digitaler Anwendungen im Versorgungsalltag ermöglichen und zügige Zulassungswege zulassen.

Das Gesetz beinhaltet sowohl Regelungen als auch Sanktionen für Ärzte, z.B zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) oder weniger Geld für den Versand des Arztbriefes per Fax. Des Weiteren dürfen Ärzte auf Ihrer Webseite für Online-Sprechstunden werben und es wird sichergestellt, dass bei Behandlungen überall auf das sichere Datennetz des Gesundheitswesens zugegriffen werden kann.

Wichtige Änderungen im Überblick:

Gesundheits-App auf Rezept: Viele Patienten nutzen bereits Apps zur Unterstützung in medizinischen Fragen, z.B. als Dokumentation ihrer Blutzuckerwerte oder als Memo für die Medikamenteneinnahme. Zukünftig begleichen die Kosten dafür vorläufig die gesetzlichen Krankenkassen. Nachdem eine App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Funktionalität und Datensicherheit überprüft wurde, wird sie im ersten Jahr von der Krankenversicherung erstattet. Im Laufe dieses Jahres muss der App-Anbieter beim BfArM eine Verbesserung der Patientenversorgung in einer entsprechenden Studie nachweisen.

Ausbau des digitalen Netzwerkes für den Gesundheitsbereich: Ziel ist es, den Patienten den flächendeckenden Zugang zur elektronischen Patientenakte und zu weiteren digitalen Angeboten zu gewährleisten. Für Apotheken und Krankhäuser ist die Anbindung an die TI verpflichtend (bis September 2020 bzw. Januar 2021), für Hebammen, Pflegeheime und Physiotherapeuten ist sie freiwillig. Arztpraxen müssen bei Ablehnung ab März 2020 einen erhöhten Honorarabzug in Kauf nehmen.

Videosprechstunde/Online-Sprechstunde: Ärzte dürfen zukünftig über ein solches Angebot auf Ihrer Homepage werben, damit Patienten derlei Angebot leichter finden und sich informieren können.

E-Rezept, E-Krankmeldung und weitere digitale Lösungen: Bisher war der Versand per Fax ertragreicher als das Versenden eines elektronischen Arztbriefes. Künftig wird die Erstattung für die Faxübermittlung deutlich verringert, um die Attraktivität der elektronischen Versendung zu steigern und die Zettelwirtschaft zu dezimieren. Auch der Beitritt in eine gesetzliche Krankenkasse kann künftig elektronisch erfolgen. Solche Digitalisierungsmaßnahmen sollen zum einen Papier zum Auslaufmodell machen, zum anderen Zeitverluste in der Versorgung minimieren.

Das DVG wurde gestern zwar durch das Bundeskabinett beschlossen, Bestimmungen zum Datenschutz der elektronischen Patientenakte, wie sie im Entwurf noch enthalten waren, wurden wegen Bedenken des Bundesjustizministeriums allerdings außen vor gelassen.
„Da es sich bei Gesundheitsdaten um sehr sensible Daten han­delt, haben wir uns entschieden, ein eigenes Datenschutzgesetz für die elektronische Patientenakte vorzulegen.“ sagte Jens Spahn dazu. Dies solle ebenfalls zügig kommen, „damit wir im Herbst eine Regelung haben.“
Die Krankenkassen befürworten den Gesetzentwurf mehrheitlich, der Vorstand des Dachverbandes der Betriebskrankenkassen, Franz Knieps, freut sich über die gestalterische Freiheit bei der Digitalisierung: „Endlich können Sie auf Wunsch ihre Versicherten zielgenauer Beraten und Finanzmittel einsetzen, um passende, digitale Tools zu entwickeln. Versorgungsangebote „per Gießkanne“ könn­en damit der Vergangenheit angehören und durch individuelle Versorgungsinno­vatio­nen ersetzt werden“, so Knieps.  (lb)

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