Neuregelungen bei Leistungen für Asylbewerber seit September 2019

Neuregelungen bei Leistungen für Asylbewerber seit September 2019

Leistungen für Asylbewerber werden mit dem zum 1. September 2019 in Kraft getretenen geänderten Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) neu geregelt und Bedarfssätze neu festgesetzt. Zusätzlich wird eine Förderlücke für Geflüchtete, die sich in Berufsausbildung oder Studium befinden, geschlossen.

Künftig werden Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung aus den Geldleistungen herausgelöst und materiell als Sachleistung erbracht. Die Geldleistungssätze sinken also.
Für Alleinstehende, die nicht in einer Sammelunterkunft leben sinken die Sätze um 10 € auf 344 € pro Monat, für Erwachsene, die in einer Sammelunterkunft untergebracht sind verringert sich der Betrag auf 310 €.

„Hintergrund ist der Gedanke, dass beim Zusammenleben in der Gemeinschaft bestimmte Kosten nicht für jede Person in voller Höhe anfallen“, erklärt die Bundesregierung.
Weiter stellte die Bundesregierung für Kinder zwischen Sechs und 13 Jahren einen höheren Bedarf fest und erhöhten die Leistungen um 26 €. Für Kinder bist zu fünf Jahren ändert sich die Leistung nicht.
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Sätze regelmäßig anzupassen. Berechnungsgrundlage waren Lohn- und Preisentwicklung, sowie Einkommens- und Verbraucherstichproben. Die Leistungen für Asylbewerber bleiben aber weiterhin unter den Regelsätzen für Sozialhilfe und ALG II.

Förderlücke endlich berücksichtigt

Geduldete und Asylbewerber, die sich in einem Studium oder in einer Berufsausbildung befinden, können zukünftig auch nach ihrem 15. Monat ihres Aufenthalts Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Das war bis dato nicht möglich und viele Geflüchtete fielen in eine Förderlücke. Wer sich zur der Zeit in Ausbildung bzw. Studium befand, musste statt Sozialhilfe BAföG oder Ausbildungsbeihilfe beantragen, was vielen Flüchtlingen bisher verwehrt war und häufig aus finanziellen Gründen zum Abbruch der Ausbildung oder des Studiums führte.
Dem möchte die Bundesregierung mit der Gesetzänderung entgegen wirken, indem Geflüchtete nun durchgehend Leistungen erhalten können.

Auch Engagement im Ehrenamt wird honoriert

Ehrenamtlich engagierte Flüchtlinge erhalten ab sofort eine Ehrenamtspauschale bis zu 200 € monatlich, welche sie anrechnungsfrei zu ihren Leistungen behalten können. Mit der Ausübung eines Ehrenamtes kann Integration beschleunigt werden, z.B. durch Aufbau persönlicher Kontakte und Erleichterung beim Spracherwerb, so die Bundesregierung.  (lb)

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