Neuregelung zur Massentierhaltung geplant

Neuregelung zur Massentierhaltung geplant

Laut Presseberichten hat Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks vorgeschlagen, dass zukünftig die privilegierte Zulässigkeit von Tierhaltungsanlagen im planerischen Außenbereich (§ 35 BauGB) weitgehend abgeschafft und durch eine Planungspflicht der Gemeinden ersetzt werden soll. Danach sollen sowohl gewerbliche wie auch landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen ab einer bestimmten Größe nur noch gebaut werden dürfen, wenn die Gemeinde eine entsprechende Bauleitplanung durchgeführt hat. Diesen Ansatz begrüßte jetzt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DSTGB) in einer aktuellen Pressemitteilung.

Wie der DSTGB schreibt, kann durch kommunale Bauleitplanung einer ungesteuerten Zersiedelung des Außenbereichs gerade durch große Stallanlagen für die gewerbliche Intensivtierhaltung (insbes. Schweine-, Geflügelmast) entgegengewirkt werden. Um sicherzustellen, dass kleinen Landwirtschaftsbetrieben nicht die Entwicklungsmöglichkeiten genommen werden, sollte im Rahmen einer Neuregelung allerdings eine Ausnahmeregelung vorgesehen werden. Die Neuregelung müsste folglich eine angemessene Größe von Tierhaltungsanlagen definieren, ab der die Entprivilegierung erst greift.

Abgelehnt wird der Vorstoß demgegenüber vom Bauernverband. Die weitere Diskussion bleibt abzuwarten. (jb)

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