Neues Bauvertragsrecht im Bundestag
Neues Bauvertragsrecht im Bundestag
Vor fast genau einem Jahr hatte die Bundesregierung den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen. Jetzt wird das Gesetz voraussichtlich am 9. März 2017 vom Bundestag beschlossen.
Ziel: Verbesserung der Position des Werkunternehmers im Baubereich und besserer Verbraucherschutz
Das Gesetz zielt auf eine Verbesserung einer interessengerechten und ökonomisch sinnvollen Gestaltung und Abwicklung von Baumaßahmen sowie auf die Verbesserung des Verbraucherschutzes. So wird das allgemeine Werkvertragsrecht um spezielle Regelungen für den Bauvertrag ausdifferenziert. In einem eigenständigen Kapitel werden neue Regelungen im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches eingefügt (§§ 650 a ff. BGB n.F.). Auch wird Recht der Mängelhaftung an die Rechtsprechung des EuGH angepasst und auf Verträge zwischen Unternehmern im Rahmen von Werkverträgen ausgedehnt. Einzelne Regelungsbereiche waren bis zum Schluss umstritten, vgl. etwa die hib-Meldung zur 1. Lesung im Bundestag. (jb)