Neuer Vorschlag zur Organspendereform bereichert die Debatte

Neuer Vorschlag zur Organspendereform bereichert die Debatte

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich auf die Fahnen geschrieben, die Zahl der Organspender zu erhöhen. SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach unterstütz ihn in der sog. Widerspruchslösung, bei der jeder volljährige Bürger automatisch Organspender sein soll, bis er aktiv widerspricht. Bisher ist die Voraussetzung zur Organentnahme im Falle eines Hirntodes die ausdrückliche Zustimmung des Einzelnen.

Umfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigen, dass viele Menschen grundsätzlich dazu bereit wären, ein Organ zu spenden, doch gerade mal die Hälfte der Befragten haben auch tatsächlich einen Spenderausweis. Um den Mangel an Bereitschaft zur Verbindlichkeit zu begegnen, setzen Spahn und Lauterbach auf die Widerspruchlösung.

In der Debatte um die Neuregelung des Organspendegesetzes liegt seit Anfang Mai nun ein weiterer Entwurf einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten vor, der den derzeit gültigen Grundsatz der Zustimmung beibehält und gleichzeitig um ein zentrales Online-Register erweitert.

Mehr Beratung und regelmäßiges Abfragen könnte für mehr Spender sorgen

Diese fraktionsübergreifende Gruppe (bestehend aus den Parteivorsitzenden von den Linken und den Grünen, Katja Kipping und Annalena Baerbock, Christine Aschenberg-Dugnus von der FDP, Hilde Mattheis von der SPD, sowie die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Karin Maag) lehnt den Vorschlag von Spahn und Lauterbach konsequent ab und möchte ein bundesweites Online-Register einführen, in welchem Bürger ihre Bereitschaft zur Organspende möglichst einfach angeben und dokumentieren und diese jederzeit auch wieder ändern können.

Des Weiteren sollen alle Bürger regelmäßig um eine Entscheidung gebeten werden, zum Beispiel auf den Bürgerämtern bei der Ausgabe eines Personalausweises oder anderen Passes oder auch beim Hausarzt. Umfassende Information und regelmäßige Abfragen könnten für mehr Spender sorgen, allerdings soll eine Organspende stets eine bewusste und freiwillige Entscheidung sein und bleiben. Eine Widerspruchslösung greift laut Baerbock „tief in die Grundrechte“ ein.

Beide Entwürfe sind vor der Sommerpause im Bundestag eingebracht und werden parteiübergreifend diskutiert, im Herbst soll es eine Abstimmung folgen – ohne Fraktionszwang.  (lb)

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