Neue Regeln für den Familiennachzug

Neue Regeln für den Familiennachzug

Die Bundesregierung will den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten neu ordnen (Pressemitteilung der BReg v. 09.05.2018). Das Kabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen. Ab August 2018 sollen engste Familienangehörige nachziehen können. Der Nachzug wird auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Ehegatten und minderjährige Kinder als engste Familienangehörige unter Umständen nachziehen dürfen. Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sollen ebenfalls einen Antrag auf Familiennachzug stellen können.

Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug gibt es nicht. Die Behörden werden anhand humanitärer Gründe entscheiden, wer eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhält. Besonders berücksichtigt werden die Dauer der familiären Trennung und das Alter der betroffenen Kinder. Dies dient dem Schutz von Ehe und Familie. Weitere humanitäre Gründe sind schwere Erkrankungen oder die konkrete Gefährdung der Angehörigen im Herkunftsland. Keinen Familiennachzug soll es geben etwa, wenn eine Ehe erst nach der Flucht aus dem Heimatland geschlossen wurde. Ausgeschlossen ist auch der Nachzug zu Personen, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um terroristische Gefährder handelt. (cw)

 

 

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