Neue EU-Vorschriften für Online-Dienste

Neue EU-Vorschriften für Online-Dienste

Wer ein Abonnement für audiovisuelle Online-Dienste wie Sportübertragungen, Filme, E-Books oder Spiele hat, kann dies künftig auch bei Urlaubs- oder Geschäftsreisen in einem anderen Mitgliedstaat nutzen. Dafür sorgt die ab dem 1. April 2018 geltende EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten.

Dies ist ein erster Baustein zur Anpassung des EU-Urheberrechts an das digitale Zeitalter und zur Beseitigung des „Geoblockings“ und neben der Abschaffung der Roaming-Gebühren ein Beitrag zur Schaffung eines echten EU-Binnenmarktes für digitale Inhalte und Dienste. Derzeit werden Lizenzen, etwa für die Übertragung von Sportereignissen, oft nur auf territorialer Basis vergeben.

Die neuen Vorschriften gelten laut EU-Kommission für alle Anbieter bezahlter Online-Inhaltedienste wie Netflix, Canal+, Amazon Prime oder Spotify. Um sich vor Missbrauch zu schützen, erhalten sie das Recht, das Wohnsitzland eines Abonnenten aufgrund von Überweisungsangaben, IPAdresse oder des Vertrags für den Internetanschluss festzustellen.

 

Quelle: EU-Nachrichten 06/2018  (jb)

 

 

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