Mehr Zeit für die Steuererklärung

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Der Mai drohte bisher stets im Stress zu enden, denn bis 31.5. mussten Belege, Rechnungen und andere Formulare für die Steuererklärung sortiert sein und diese beim Finanzamt vorliegen.

Ab diesem Jahr haben Steuerpflichtige für die private Erklärung zwei Monate mehr Zeit, der Abgabeschluss wird auf den 31. Juli gelegt. Die neuen Regelungen gelten für Besteuerungszeiträume ab dem 31.12.2017.

Wenn Hilfe vom Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch genommen wird, hat die Erklärung gar bis Ende Februar des nächsten Jahres Zeit.

Nachlässige sollten dabei dringend darauf achten, dass seit 2019 bei verspäteter Abgabe automatisch ein Verspätungszuschlag anfällt, minimum 25 € pro angefangenem Monat.
Bisher oblag die Erhebung und die Höhe einer Versäumnisgebühr beim Finanzbeamten. Nach wie vor gibt es die Möglichkeit, beim Sachbearbeiter eine Fristverlängerung zu beantragen. In der Regel sind Verlängerungen bis zu 8 Wochen unproblematisch, bei Gründen wie Krankheit und sogar bei fehlenden Unterlagen wird einer Fristverlängerung kulanzhalber in den meisten Fällen zugestimmt.

Doch nicht jeder ist zur Steuererklärung verpflichtet: Für Ledige mit einem Lohn unter 410 Euro, die von einem Arbeitgeber (z.B. einer Nebentätigkeit) stammen oder in Form von Mieteinnahmen oder Lohnersatzleistungen eingehen, ist die Abgabe freiwillig und bei Nachzahlungsbescheid sogar zurückziehbar. Fakultative Steuererklärungen dürfen derweil bis zu 4 Jahre später eingereicht werden.

Vor der Prokrastination sollte man sich aber unbedingt versichern, ob Abgabepflicht besteht oder nicht, da sonst die automatischen Verspätungszuschläge oder sogar Steuerschätzungen blühen können. Und erfahrungsgemäß lohnt sich der Papierkram sogar in den meisten Fällen.  (lb)

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