Mehr Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren geplant

Mehr Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren geplant

Das Bundeskabinett hat am 31. August 2016 den von Bundesminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen beschlossen.

Wie das BMJV berichtet, sieht der Gesetzentwurf vor, dass das seit 1964 bestehende Verbot von Ton, Fernseh- und Rundfunkaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung moderat gelockert werden soll. Das gewandelte Medienverständnis und der Umgang mit modernen Kommunikationsformen ließen ein generelles Verbot nicht mehr zeitgemäß erscheinen. Danach erhalten Gerichte künftig die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Aufzeichnungen bzw. Übertragungen zu gestatten.

Zugelassen werden können die Übertragung der mündlichen Verhandlung und der Urteilsverkündung in einen Arbeitsraum für Medienvertreter, eine audio-visuelle Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung sowie die Übertragung von Verkündungen von Entscheidungen der Obersten Gerichtshöfe des Bundes in den Medien.

Die Regelung soll neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch für die Arbeits-, die Verwaltungs-, die Finanz- und die Sozialgerichtsbarkeit und in angepasster Form auch für das BVerfG gelten. (jb)

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