Kontrolle der Nachrichtendienste

Kontrolle der Nachrichtendienste

Der Innenausschuss hat am 19.10.2016 den Weg frei gemacht für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur „weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes“. Am 21.10.2016 wurde der Gesetzentwurf vom Bundestag verabschiedet.

Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste…

Am 19.10.2015 hatte der Innenausschuss die Vorlage verabschiedet und damit den Weg für die abschließende Beratung am 21.10.2016 im Bundestagsplenum frei gemacht (PUBLICUS – Der Online-Spiegel für das Öffentliche Recht (BT-Drs. 18/9040). Für den Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen lehnten die Vorlage ab.

Mit der Neuregelung soll sichergestellt werden, dass die Kontrollrechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) „intensiver, koordinierter und kontinuierlicher wahrgenommen werden können“. Auch soll „die Arbeit der weiteren gesetzlich verankerten Gremien mit Kontrollfunktion für die Tätigkeit der Nachrichtendienste, namentlich die der G 10-Kommission (…) und des Vertrauensgremiums (…), stärker mit der Tätigkeit des PKGr verknüpft werden.

…wird fortentwickelt

Laut Vorlage wird das Amt eines hauptamtlichen „Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums“ geschaffen, der das Kontrollgremium bei seiner Arbeit einschließlich der Koordinierung mit den anderen Gremien unterstützen soll; auch soll er als dessen verlängerter Arm die Rechte des Kontrollgremiums gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten des Bundes auch „in strategischer Hinsicht“ wahrnehmen. Zuarbeiten soll ihm ein Mitarbeiterstab in der Bundestagsverwaltung. Vorgesehen ist außerdem die jährliche Durchführung einer öffentliche Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes. Vorgesehen ist u.a. auch die Möglichkeit einer Beschlussfassung im Umlaufverfahren bei nicht geheimhaltungsbedürftigen Sachverhalten. (jb)

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