Information statt Werbung – Kompromiss bei § 219a StGB

Information statt Werbung – Kompromiss bei § 219a StGB

Anfang Februar brachten Union und SPD den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch auf den Weg (Bundestagsdrucksache 19/7693) für den nun in namentlicher Abstimmung 371 Abgeordnete dafür stimmten, 277 dagegen und 4 sich enthielten.

Der von Katarina Barley (SPD), Helge Braun (CDU), Franziska Giffey (SPD), Horst Seehofer (CSU) und Jens Spahn (CDU) gemeinsam entwickelte Vorschlag zielt auf eine verbesserte Information und Versorgung von Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen. Werbung für Abtreibungen soll weiterhin verboten sein, lediglich sollen Ärzte und Krankenhäuser darüber informieren dürfen, solche Eingriffe durchzuführen.

Des Weiteren enthielt der Vorschlag die Empfehlung, neben Hilfe in Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz auch neutrale und medizinisch-rechtlich gesicherte Informationen staatlicher Stellen über das Internet hinaus zur Verfügung zu stellen. Auch soll für Ärzte und Krankenhäuser, die Abtreibungen ausführen, mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Kontaktinformationen für Frauen, die zu einem Schwangerschaftsabbruch entschlossen sind, müssen leichter aufzufinden sein und ein besserer Zugang möglich werden.

Dazu einigten sich die Minister auf eine Ergänzung des Paragrafen, dass Krankenhäuser und Ärzte darüber informieren dürfen, Abbrüche vorzunehmen und es zukünftig eine von der Bundesärztekammer erstellte und gepflegte Liste mit Adressen von Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen gibt, die Eingriffe nach gesetzlichen Maßgaben vornehmen. Dort sollen auch die angebotenen Möglichkeiten und Methoden ausgeführt werden. Die monatlich aktualisierte Liste wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet veröffentlicht und ist auch über das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ zu erhalten.
Werbung für Abtreibung bleibt weiter verboten, dem § 219a StGB wurde lediglich ein Absatz 4 hinzugefügt.

Trotz Einigung ist ein Ende nicht in Sicht, die FDP kündigte bereits eine Normenkontrollklage an.  (lb)

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