Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum Jahr 2019

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum Jahr 2019

Ab Januar 2017 betrug der gesetzliche Mindestlohn 8,84 € pro Stunde, seit Januar 2019 beträgt er ganze 9,19 €.
Die Bundesregierung ist der Empfehlung der Mindestlohn-Kommission gefolgt, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Ab Januar 2020 wird er auf 9,35 € angehoben.

Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt werden soll und tarifvertragliche Regelungen davon nicht mehr abweichen dürfen. Für Tarifverträge, für die niedere Löhne vorgesehen waren, galt eine Übergangsfrist. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen.

Der Mindestlohn gilt in Deutschland für alle volljährigen Arbeitnehmer, allerdings gibt es wie immer einige Ausnahmen:

  • Jugendliche bis 18 Jahre, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder an einer Berufsbildungsvorbereitung gemäß Berufsbildungsgesetz teilnehmen
  • Praktikanten im Pflichtpraktikum einer (hoch-)schulischen Ausbildung oder im freiwilligen Praktikum einer Orientierungsphase zur Ausbildung bzw. Studium bis zu 3 Monate
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
  • Ehrenamtliche

(lb)

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