Gesetzentwurf zur Auslandsaufklärung

Gesetzentwurf zur Auslandsaufklärung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes” – BT-Drs. 18/9529 – vorgelegt. Danach soll die strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) neu geregelt werden. Am 26. 09. 2016 fand hierzu die Anhörung des Innenausschusses im Bundestag statt.

Bei der sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung handelt es sich laut Vorlage um „die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländerinnen und Ausländern im Ausland vom Inland aus”. Dadurch könne der BND „ohne Zeitverzug aktuelle und authentische Informationen erlangen und damit besonders wichtige auftragsrelevante Erkenntnisse aus internationalen Datenströmen gewinnen”. Inhaltlich gehe es dabei um die strategische Aufklärung, die sich „an internationalen und übergeordneten, für die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland bedeutsamen Themen wie zum Beispiel internationaler Terrorismus, Proliferation von Massenvernichtungswaffen und Trägersystemen, internationale organisierte Kriminalität sowie politische Lageentwicklung in bestimmten Ländern” ausrichte.

Mit dem Gesetzentwurf sollen spezielle rechtliche Grundlagen für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung sowie eine diesbezügliche Kooperation mit öffentlichen Stellen anderer Staaten geschaffen werden. Auch die gemeinsame Datenhaltung mit ausländischen Stellen soll der Vorlage zufolge auf eine spezielle Rechtsgrundlage gestellt werden. Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung eines „Unabhängigen Gremiums” zur Überprüfung der „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung”.  (jb)

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