Gesetz zum Verhüllungsverbot im Gerichtssaal eingereicht

Gesetz zum Verhüllungsverbot im Gerichtssaal eingereicht

Für ein grundsätzliches Verhüllungsverbot während der Gerichtsverhandlung sind die Länder NRW und Bayern eingetreten und haben dazu am 21. September 2018 einen Gesetzesantrag im Bundesrat präsentiert. Über diesen Antrag wird nun in den Fachausschüssen beraten.

Anlass für diesen Antrag ist die Äußerung, dass die Verhüllung des Gesichts – ungeachtet dessen, ob es ganz oder nur teilweise verhüllt wird – Einfluss auf die Wahrheitsfindung habe. So soll auch die Mimik einer Person dazu beitragen, die Wahrhaftigkeit einer Aussage festzuhalten und Sachverhalte richtig zu ermitteln.

Das Verbot sei zwar ein Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit, jedoch diene es der „Aufrechterhaltung der im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Funktionsfähigkeit der gerichtlichen Verhandlung und Kontrolle“.

Neben Schleiern sind auch Masken, Sturmhauben und Motorradhelme für alle Beteiligten im Gerichtssaal verboten. Ausnahmen des Verbots gibt es nur in Einzelfällen für besonders gefährdete Personen, welche in der Strafprozessordnung und im Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz niedergeschrieben sind.

Für spezifische Gruppen sind Gesichtsverhüllungen bereits untersagt. Betroffen sind Beamte und Soldaten während der Dienstzeit, Kraftfahrzeugführer und die Bereiche des Wahl-, Personalausweis- und Ausländerrechts. Zudem ist es an Hochschulen, Schulen, Kindertageeinrichtungen und bei Wahlen verboten, das Gesicht zu verkleiden.

Der Rechts- und der Innenausschuss beraten in nächster Zeit über diesen Gesetzesantrag, welcher im Anschluss zur Abstimmung an das Plenum weitergereicht wird.  (vs)

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