Eckpunktepapier zur Grundsteuer

Eckpunktepapier zur Grundsteuer

Bis Ende des Jahres ist die Grundsteuer neu zu regeln. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien verfassunsgwidrig ist. Die Grundsteuer bringt zurzeit insgesamt etwa 14 Mrd. Euro im Jahr ein. Nun haben sich die Finanzminister von Bund und Länder auf ein Eckpunktepapier geeinigt. Auf der Basis des Papiers soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden.

Ziele des neuen Grundsteuergesetzes sind: Zum einen die Aufkommensneutralität, d.h. die Gemeinden sollten auf die Einnahmen nicht verzichten müssen, es sollten aber auch keine Mehreinnahmen zulasten von Eigentümern und Mietern entstehen. Das Gesetz sollte die Grundsteuer außerdem möglichst gerecht ausgestalten, d.h. wertabhängig sein. Zudem sollte sich der bürokratische Aufwand bei der Bewertung der 35 Mio. Grundstücke in Grenzen halten.

Im Eckpunktepapier hat man sich nun auf 3 Komponenten geeinigt: das Alter des Gebäudes, der regionale Bodenrichtwert – also der Wert der Grundstücksfläche – und die durchschnittlichen Nettokaltmieten – also auch die Wohnfläche. Dabei sollen Durchschnittsmieten zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden, die von den Statistikämtern abgerufen werden können. Liegt die tatsächliche Miete aber unter dieser Durchschnittsmiete, soll eine Einzelbewertung stattfinden. Auch bei den Bodenrichtwerten sollen Pauschaldaten herangezogen werden, wobei größere Zonen innerhalb von Städten voneinander abgegrenzt werden sollen, um erhebliche Bewertungsabstände zwischen einzelnen Grundstücken auszugleichen. Vor 1948 errichtete Gebäude werden nach dem Vorschlag einheitlich bewertet.

Ein von Bayern, von der FDP und von der Immobilienwirtschaft gewünschtes Modell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert, wird es dem nun vorgelegten Papier zufolge nicht geben. Weiter steht die Umlage der Grundsteuer auf die Mieter in der Nebenkostenabrechnung in Frage. Die Linke im Bundestag fordert die Abschaffung der Umlagefähigkeit schon länger. Die SPD sei dafür offen, an die Umlagefähigkeit heranzugehen, es gibt allerdings noch keine schriftlich fixierten Vorbereitungen. Die CDU hält dagegen, dass die Vermieter, wenn keine Umlage in der Nebenkostenabrechnung mehr möglich wäre, einfach die Kaltmieten erhöhen würden. Hiergegen könnte allerdings nach Ansicht der Grünen eine wirksame Mietpreisbremse helfen. Sie haben einen Antrag vorgelegt, in dem die Umlage aus der Betriebskostenverordnung gestrichen wird. Bei bestehenden Verträgen könnte laut Antrag eine Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren gelten.

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 18. Januar 2019 eine Allgemeinverfügung erlassen, um Einsprüche gegen Einheitswertfeststellungen und Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags aufgrund der Verfassungswidrigkeit zurückzuweisen. Die Erlasse aus den Jahren 2012 und 2015 zur vorläufigen Durchführung von Einheitsfeststellungen und Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags wurden dadurch aufgehoben. cw

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