Digitale Anträge für familienbezogene Leistungen bald verfügbar

Digitale Anträge für familienbezogene Leistungen bald verfügbar

Alle familienpolitischen Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen sollen laut des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis 2022 auch digital zugänglich gemacht werden. Dies erfuhr die FDP nach Einreichung ihrer Kleinen Anfrage in der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/3078) vom 29. Juni 2018. Ziel sei es, den Eltern einen einfachen Zugang zu den Informationen und Verfahren zur Beantragung familienbezogener Leistungen zu ermöglichen, damit sie zeitlich entlastet werden und auch diejenigen besser erreicht werden können, die direkt von diesem Thema betroffen sind.

Jedoch muss in Abhängigkeit von den jeweils für die einzelnen Leistungen verantwortlichen Instanzen – Bund, Ländern und Kommunen – erst noch geklärt werden, ob und in welcher Form auch zentral durchgeführte Antragsverfahren geeignet sind.

Im OZG-Prozess soll auch thematisiert werden, welche Möglichkeiten für die Zusammenführung der Antragstellung verschiedener Leistungen in Frage kommen, in Bezug auf Leistungen der unterschiedlichen Lebenslagen (beispielsweise Familie und Kind).

Eine gezielte Maßnahme, familienbezogene Leistungen digital zu beantragen, stellt das ElterngeldDigital dar. Dieses Pilotprojekt befindet sich derzeit noch in der Entwicklungs- und Erprobungsphase, wird aber ab Sommer 2018 schrittweise freigeschaltet. Diese sowie weitere Möglichkeiten der Digitalisierung familienbezogener Leistungen sollen zukünftig über ein Familienportal zugänglich gemacht werden. Inwieweit auf dieser Plattform antragsübergreifende Daten zentralisiert werden dürfen, steht noch nicht fest und muss zuerst durch eine datenschutzrechtliche Prüfung ermittelt werden.  (vs)

 

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