Bußgelder für Handynutzung und Behinderung von Rettungskräften

Bußgelder für Handynutzung und Behinderung von Rettungskräften

Die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3549) ist am 19. Oktober 2017 in Kraft treten. Die Verordnung trägt Missständen im Verkehrsalltag Rechnung, wie z.B. der immer noch weit verbreiteten Handynutzung hinter dem Steuer oder einer häufig immer noch nicht ausreichend gebildeten Rettungsgasse für Rettungsfahrzeuge bei Unfällen im Straßenverkehr. So müssen Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 Euro teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot.

Handy-Verbot mit technikoffener Formulierung

Das neue Handy-Verbot enthält eine technikoffene Formulierung, die sicherstellen soll, dass sich Fahrzeugführer während der Fahrt grundsätzlich nicht durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel ablenken lassen. Die Bedienung der Geräte mittels Sprachsteuerung und Vorlesefunktion bleibt zulässig, ebenso deren sekundenschnelle Nutzung. Bei einem Verstoß gegen die geänderten Vorschriften zur Nutzung elektronischer Geräte drohen erhöhte Bußgelder. Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, dass Autofahrer ihr Gesicht am Steuer nicht verhüllen oder verdecken dürfen, um eine Identitätsfeststellung zu vereiteln.

Unerwünschte Gaffer

Im Moment des Unfalls werden Rettungshelfer oft auch von unerwünschten Gaffern behindert, die teilweise sogar den Unfall fotografieren oder filmen möchten. Um diesem vermehrten Unwesen ein Ende zu setzen, ist ebenso ein Gesetzentwurf des Bundesrates in Beratung. Um Gaffern präventiv zuvorzukommen, können Kommunen auch Sichtschutzwände gegen Gaffer einsetzen.  (cw)

 

 

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