Bund will Radschnellwege mitfinanzieren

Bund will Radschnellwege mitfinanzieren

Der Bund will sich künftig finanziell am Bau von Radschnellwegen in fremder Baulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände beteiligen. Da die zu fördernden Radschnellwege nicht in der Baulast des Bundes stehen, ist eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage nötig, die im Bundesfernstraßengesetz eingefügt werden soll (BT-Drs. 18/11236).

Neues Instrument der Verkehrswegeplanung

Geplant ist, den Ländern bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2030 Finanzhilfen für den Bau von Radschnellwegen zu gewähren. Für das Haushaltsjahr 2017 seien im Bundeshaushalt dafür 25 Mio. Euro eingeplant.

Radschnellwege sind ein relativ neues Instrument der Verkehrsplanung und insbesondere für urbane Räume und Metropolregionen interessant. Sie dienen dazu, Pendlerverkehre verstärkt mit dem Fahrrad, dem E-Bike oder dem Pedelec abzuwickeln, Staus zu vermeiden und den Verkehr insgesamt zu verflüssigen. Daher können Radschnellwege negative Verkehrsfolgen wie Lärmbelastung und Schadstoffemissionen deutlich reduzieren und so einen Beitrag zur Luftreinhaltung und damit zum Klimaschutz leisten.

25 Millionen sind eingeplant

Kriterien für die Förderung eines Radschnellweges seien unter anderem eine Länge von mind. 10 km, eine Prognosebelastung von in der Regel mind. 2.000 Fahrradfahrten pro Tag und ein Fahrbahnquerschnitt von in der Regel vier Metern Breite. Hinsichtlich der Länge hatte der Bundesrat eine Reduzierung auf 5 km gefordert, die die Bundesregierung allerdings abgelehnt hat (hib 178/2017).  (cw)

 

n/a