Bund überstützt Länder und Kommunen durch Beteiligung an Integrationskosten

Bund überstützt Länder und Kommunen durch Beteiligung an Integrationskosten

Die Debatte um den Gesetzesentwurf zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ fand am Freitag, den 9. November 2018 im Bundestag statt. Der Entwurf wird nun zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss übermittelt.

Dieser Gesetzesentwurf sieht vor, den flüchtlingsbezogenen Anteil der vom Bund gemäß dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellten Entlastungen für ein Jahr zu verlängern.

Zudem sollen mit diesem Schritt Anpassungen getroffen werden, die laut der Bundesregierung und den Ländern aus dem Beteiligungsstopp der Länder an der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ resultieren.  (vs)

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