Amnestie für illegale Waffen noch bis Juli möglich

Amnestie für illegale Waffen noch bis Juli möglich

Deutschland hat traditionell ein sehr restriktives Waffenrecht und unterliegt regelmäßig Rechtsänderungen. Zuletzt wurden allerdings die befristeten Strafverzichtsregelungen für den illegalen Besitz von Waffen und Munition ausgeweitet (vgl. § 58 Absatz 8 Satz 1 WaffG). Diese Amnestie soll dazu beitragen, die Zahl illegal zirkulierender Waffen und Munition zu verringern und zu verhindern, dass Waffen nicht in die falschen Hände geraten. Diese Regelung läuft in Kürze aus.

Für einen wirksamen Strafverzicht muss der Besitzer die Waffe oder Munition bis spätestens 1. Juli 2018 an die örtlich zuständige Stelle (Waffenbehörde oder Polizeidienststelle) übergeben.

Die Regelung richtet sich an alle Personen, die am 6. Juli 2017 unerlaubt, das heißt ohne die erforderliche Erlaubnis, eine Waffe oder Munition besessen haben. Dies gilt auch für Personen, die den unerlaubten Besitz auf illegale Weise begründet haben. Vor allem soll die Strafverzichtsregelung jedoch denjenigen zugutekommen, die auf legale Weise, beispielsweise infolge eines Erbfalls oder Fundes, unerlaubt in den Besitz einer Waffe oder von Munition gelangt sind. Sie können sich nun eines solchen Gegenstandes entledigen, ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.  (jb)

 

 

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