Änderung des Waffenrechts

Änderung des Waffenrechts

Das Bundeskabinett hat am 25. Januar, den „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ beschlossen (BR-Drs. 61/17) und dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat sollte bis 15. Februar zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen.

Mit einem Waffenrechtsänderungsgesetz werden insbesondere die technischen Vorschriften für Sicherheitsbehältnisse zur Aufbewahrung von Waffen und Munition zeitgemäßer gefasst und dabei die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung angehoben. Ziel ist es, die Zahl von Waffen, die abhandenkommen, gering zu halten. Vorhandene Sicherheitsbehältnisse dürfen durch den bisherigen Nutzer weitergenutzt werden.

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine zeitlich auf ein Jahr befristete Strafverzichtsregelung („Amnestie“) für den illegalen Besitz von Waffen und Munition vor, wenn diese bei einer Waffenbehörde oder der Polizei abgegeben werden. Damit soll ein Anreiz für die Abgabe illegaler Waffen geschaffen und die Zahl illegal besessener Waffen in Deutschland reduziert werden. (cw)

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