Zuwanderung beschäftigt Verwaltungsgerichte

Zuwanderung beschäftigt Verwaltungsgerichte

Auf Einladung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) fand in München am 24.08.2016 das Jahrespressegespräch statt, in dessen Mittelpunkt die Lage der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit in der aktuellen Zuwanderungssituation stand. Als Vertreterin der von der Thematik weitaus stärker betroffenen ersten Instanz schilderte neben dem Präsidenten des BayVGH, Stephan Kersten, auch die Präsidentin des VG München, Andrea Breit, die daraus resultierenden besonderen Herausforderungen.

Damit stand erneut ein Thema im Mittelpunkt, auf dessen besondere Bedeutung Vertreter der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit angesichts stark steigender Asylverfahren schon seit Jahren immer wieder hinweisen – sei es im Rahmen der Präsidententagung der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit 2014 in Coburg und 2015 in Dinkelsbühl, der Frühjahrs- und der Herbsttagung 2015 der bayerischen Verwaltungsgerichtspräsidenten oder etwa in der Rede des scheidenden Präsidenten des VG Regensburg, Dr. Hans Korber, anlässlich des Amtswechsels am 27.07.2015.

Die besonderen Schwierigkeiten für die Verwaltungsgerichte ergeben sich dabei nicht nur aus der Anzahl der Verfahren, sondern sind auch organisatorischer Natur. So ist der Eingang neuer Verfahren in Umfang und Zeitpunkt kaum vorhersehbar, weil die konkrete Arbeitsbelastung der einzelnen Gerichte von der Arbeitsorganisation des BAMF abhängt. Entscheide sich das BAMF beispielsweise zur vorrangigen Abarbeitung einfacher Altverfahren, z.B. von Asylbegehrenden aus Syrien oder aus sicheren Herkunftsstaaten, so kämen auf die nach dem Geschäftsverteilungsplan für das jeweilige Land zuständige Kammer u.U. mehrere hundert Verfahren zu, die angesichts bereits starker überobligatorischer Arbeitsbelastung von der Kammer gar nicht mehr bewältigt werden könnten, so dass man als Präsident bzw. Präsidentin bei den anderen Spruchkörpern, die ebenfalls stark belastet sind, „hausieren“ gehen müsse, wer noch welche Verfahren übernehmen könne, um hiernach einen modifizierten Geschäftsverteilungsplan zu beschließen.

Anzahl der eingehenden und erledigten Asylverfahren

Die Entwicklung der eingehenden Asylverfahren veranschaulicht nachfolgende Grafik des BayVGH:

2016-12_veranstaltungsspiegel-veranstaltugsberichte2_kohnen_abb1Abb. 1: eingehende Asylverfahren

Die aktuelle Zuwanderungssituation hat hiernach zu einem starken Anstieg der eingehenden Asylsachen geführt. Im Jahr 2015 sind 11.071 erstinstanzliche Asylverfahren (Klagen und Eilverfahren) bei den Verwaltungsgerichten eingegangen. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2014 (7.275 Verfahren) eine Steigerung um ca. 52,2%.

Die bis einschließlich Juli 2016 eingegangenen erstinstanzlichen Verfahren belaufen sich auf 9.088. Ginge man davon aus, dass sich die eingehenden Asylverfahren auf diesem Niveau – ohne weiteren Anstieg – fortsetzten, wären 2016 ca. 15.579 eingehende Verfahren zu erwarten. Dies würde gegenüber dem Jahr 2015 eine weitere Zunahme um ca. 40,7% bedeuten. Es wird jedoch mit einem deutlich steileren Anstieg gerechnet, da davon auszugehen sei, dass das BAMF aufgrund des enormen Personalaufwuchses und der fortschreitenden Einarbeitung der neu eingestellten Mitarbeiter die Anzahl der Asylbescheide bis zum Jahresende nochmals deutlich steigern werde.

Auf die Qualität der Asylbescheide des BAMF hätten die deutlich schnelleren Entscheidungen und die zahlreichen Neueinstellungen noch keinen merklichen Einfluss gehabt. Allerdings würden bislang die einfachen Fälle abgearbeitet, die Qualität der Entscheidungen erweise sich erst an den komplizierteren Fallgestaltungen.

Den Anteil der Asylverfahren an den sonstigen Verfahren veranschaulichen folgende Grafiken des BayVGH:

2016-12_veranstaltungsspiegel-veranstaltugsberichte2_kohnen_abb2Abb. 2: Anteil der Asylverfahren 2012.

 

Abb. 3: Anteil der Asylverfahren 2015.2016-12_veranstaltungsspiegel-veranstaltugsberichte2_kohnen_abb3

Betrug der Anteil der Asylverfahren 2012 noch ca. 15,7% der erstinstanzlichen Verfahren, so lag ihr Anteil 2015 bereits bei ca. 38%.

Die Entwicklung der Erledigungszahlen illustriert nachfolgende Übersicht des BayVGH:

2016-12_veranstaltungsspiegel-veranstaltugsberichte2_kohnen_abb4Abb. 4: erledigte Asylverfahren.

 

Die Anzahl der erledigten Asylverfahren hat sich hiernach deutlich erhöht. 2015 konnten die bayerischen Verwaltungsgerichte (1. Instanz) 10.816 Asylverfahren einer Erledigung zuführen – das ist ein Anstieg von ca. 142% gegenüber dem Jahre 2013.

Das sei dank des großen, überobligatorischen Arbeitseinsatzes der Richterschaft und der bereits realisierten Personalmehrungen (26 Richterstellen) gelungen. Die Möglichkeiten, die Effizienz der Verwaltungsgerichte zu steigern, sei allerdings weitestgehend ausgeschöpft.

Bei weiter steigenden Asylverfahren müssten die Gerichte mit mehr richterlichem und nichtrichterlichem Personal ausgestattet werden, sofern man keine Einbußen bei der Qualität der richterlichen Entscheidungen in Kauf nehmen wolle. Auch sei dann mit einem empfindlichen Anstieg der Verfahrensdauern sowohl bei den Asylverfahren (derzeit durchschnittlich 5,8 Monate bei Hauptsacheverfahren und 0,7 Monate beim vorläufigen Rechtsschutz) als auch bei den sonstigen Verfahren (derzeit durchschnittlich 7,1 Monate) zu rechnen. Von den steigenden Asylverfahren ist bislang nur die erste Instanz betroffen.

Personal

Zur Bewältigung der hohen Zahl an Asylverfahren hat die Bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit bereits 26 zusätzliche Richterstellen bewilligt bekommen, die allesamt den Gerichten der 1. Instanz zugutekamen. Daneben besteht die Möglichkeit, weitere Stellen aus einer befristeten Stellenreserve der Bayerischen Staatsregierung anzufordern, die im Hinblick auf die aktuelle Zuwanderungssituation geschaffen wurde.

Angesichts weiter steigender Asylverfahren plädierten Präsident Kersten und Präsidentin Breit für die Schaffung eines zusätzlichen Stellenpools für die Bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit im Doppelhaushalt 2017/2018, um flexibel und kurzfristig auf weiter steigenden Bedarf reagieren zu können.

Es müsse das erklärte „Ziel sein, auch zukünftig allen Rechtsuchenden einen effektiven Rechtsschutz innerhalb vertretbarer Verfahrenslaufzeiten bieten zu können“.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

 

 

 

 

 

 

Klaus Kohnen

Ass. iur., Gründer und Herausgeber, Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR), München
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