28.11.2025

Bundesrat fordert regional differenziertes Wolfsmanagement

Anpassung des Schutzstatus auf EU-Ebene

Bundesrat fordert regional differenziertes Wolfsmanagement

Anpassung des Schutzstatus auf EU-Ebene

Der Bundesrat dringt auf eine zügige Anpassung des europäischen und nationalen Rechts, um den stark gewachsenen Wolfsbestand wirksam und regional differenziert managen zu können. Ziel ist es, Schäden in der Nutztierhaltung zu begrenzen und wissenschaftlich fundierte Grundlagen für ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement zu schaffen.

Der Bundesrat hat am 11. April 2025 die folgende Entschließung (BR-Drs. 119/25/Beschluss) gefasst:

1. Der Bundesrat stellt fest, dass die zunehmende Anzahl und Dichte der Wolfsbestände in Deutschland zu anhaltender Besorgnis, insbesondere bei der Bevölkerung in den ländlichen Räumen, führt. Neben bereits erprobten und gelebten Verfahren der Prävention (Zäunung, Schutzhunde usw.) besteht deshalb dringender zusätzlicher Handlungsbedarf, um das Management lokaler Wolfsbestände zukünftig flexibler zu gestalten.


2. Der Bundesrat stellt weiterhin fest, dass es bislang nicht gelungen ist, rechtssichere Regelungen auf Bundesebene zu schaffen, um von Wölfen verursachte Schäden in der Nutztierhaltung auf ein tragbares Maß zu begrenzen. Diese Regelungslücke ist zu schließen.

3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich für eine zeitnahe Rechtsände-rung auf europäischer Ebene einzusetzen, um den Schutzstatus des Wolfes insoweit anzupassen, dass ein regional differenziertes Management der Art auf nationaler Ebene rechtssicher umgesetzt werden kann.

4. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, die erforderlichen nationalen Rechtsänderungen vorzubereiten und diese den Ländern mitzuteilen. Damit sollen nach Anpassung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene dringend die Voraussetzungen für ein verantwortungsbewusstes Management des Wolfes auf nationaler Ebene geschaffen werden. Hierfür ist gemeinsam mit den Ländern ein Konzept für ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement zur Minderung von Schäden in der Nutztierhaltung zu entwickeln, das den Anfor-derungen des Art. 14 i. V. m. Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) entspricht.

5. Schließlich wird die Bundesregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass hin-sichtlich der nationalen Bewertung und Meldung des Erhaltungszustandes eine Methodik zur Anwendung kommt, die der realen Bestandsverbreitung und -entwicklung der nationalen Bestände des Wolfes stärker Rechnung trägt.

Begründung

Im Umgang mit dem Wolf hat auf europäischer Ebene bereits ein Umdenken stattgefunden: Nachdem der Ständige Ausschuss der Berner Konvention Anfang Dezember 2024 dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt hat, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu ändern, ist dies im März 2025 in Kraft getreten. Die Europäische Kommission hat nunmehr einen Verfahrensvorschlag zur Herabstufung des Wolfes im europäischen Recht vorgelegt, aufgrund dessen mögliche nationale Rechtsanpassungen vorbereitet werden können.
Die Übernahme des Wolfs in den Anhang V der FFH-Richtlinie hinterlässt die Art nicht schutzlos. Vielmehr wird europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement fachlich sehr anspruchsvoll sein und wissenschaftlich abgesicherte Entscheidungsgrundlagen verlangen.
Der FFH-Bericht der Bundesregierung 2025 an die Europäische Kommission sieht nach derzeitiger Entwurfslage vor, den Erhaltungszustand des Wolfsbestandes in der sog. kontinentalen biogeographischen Region als „ungünstig schlecht“ zu bewerten, obwohl in diesem Bereich (Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern) die meisten Wölfe Deutschlands vorkommen. Im Vergleich dazu ist für die sog. atlantische Region, die nur einen kleineren Anteil Deutschlands abdeckt, der Erhaltungszustand des dort vorkommenden Wolfsbestandes (großer Teil Niedersachsens) als „günstig“ eingestuft. Die Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes des Wolfs für Deutschland wird damit als „ungünstig schlecht“ erfolgen. Dieses Bewertungssystem bildet für die Art Wolf nicht die reale Bestandssituation und -entwicklung ab. Dies würde Bestandsmanagementmaßnahmen auch bei einer Umlistung des Wolfs in der FFH-Richtlinie in Anhang V konterkarieren und ist daher von der Bundesregierung dringend zu korrigieren.

Den gesamten Beitrag entnehmen Sie der  Gemeindeverwaltung Rheinland-Pfalz Heft 13/2025.

 

Dr. Stefan Schäfer

Forst- und Pressereferent des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz