Literaturspiegel
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Innere Sicherheit von A bis Z

Das neuartige Werk behandelt etwa 140 Begriffe rund um das Thema ‚Innere Sicherheit‘, das sich nach den zutreffenden Feststellungen des Verfassers inzwischen vom Bereich der ‚Äußeren Sicherheit‘ nicht mehr scharf trennen lässt.

 

Karrierechance Bürgermeisteramt

Wenn jemand weiß, warum Bürgermeisterkandidaturen gelingen oder auch scheitern, dann ist dies Professor Paul Witt. Er war nicht nur über zwei Jahrzehnte Rektor und Prorektor der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, sondern leitet dort bis heute Seminare zum Thema „Wie werde oder bleibe ich Bürgermeister?“

 

Rezension: „Öffentliches Recht Nordrhein-Westfalen“

Textausgabe für Studium und Referendariat, herausgegeben von Maximilian Heuger

Rezension: „Öffentliches Recht Nordrhein-Westfalen“

Textausgabe für Studium und Referendariat, herausgegeben von Maximilian Heuger

Rezension: „Öffentliches Recht Nordrhein-Westfalen“

Textausgabe für Studium und Referendariat, herausgegeben von Maximilian Heuger

Das Studienbuch Gesellschafts- und Handelsrecht ist ideal, um die Theorie zu wiederholen und das erlernte abstrakte Wissen praktisch auf Fälle anzuwenden.  © blacksalmon – stock.adobe.com
Das Studienbuch Gesellschafts- und Handelsrecht ist ideal, um die Theorie zu wiederholen und das erlernte abstrakte Wissen praktisch auf Fälle anzuwenden. © blacksalmon – stock.adobe.com

Prof. Dr. Klaus Schönenbroicher bespricht das im September 2021 im Richard Boorberg Verlag erschienene Werk „Öffentliches Recht Nordrhein-Westfalen. Textausgabe für Studium und Referendariat“, herausgegeben von Maximilian Heuger.

Allgemeines

Bei dem hier anzuzeigenden Werk handelt es sich um eine neue und sehr gelungene Gesetzessammlung für Studium und Referendariat. Alle insoweit wesentlichen Rechtsvorschriften sind aufgenommen, alle relevanten Rechtsgebiete sind abgedeckt, sogar die für das Öffentliche Recht besonders bedeutsamen Normen des BGB, der ZPO und des HGB.

Insofern hat der Verlag ein vorzügliches Werk zu einem sehr fairen Kaufpreis vorgelegt. Das Werk hat eine Alleinstellung am Markt, seine Anschaffung kann der avisierten Zielgruppe der Studierenden und Referendare nur wärmstens empfohlen werden.

Ein geeignetes „Hilfsmittel“ für die Prüfungen 

Zugleich sollte diese Neuerscheinung den Universitäten und Justizverwaltungen zu denken geben, ob an den überkommenen Rechtsvorgaben zu den in den Prüfungen zu verwendenden Sammelwerken noch länger festzuhalten ist. Dass hier Anlass zum Nachdenken gegeben ist, leitet sich aus verschiedenen Phänomenen ab. Dem Rezensenten beispielweise stellte, vor langer Zeit, der Staat wohlwollend die kiloschweren Loseblattordnungen mit den altehrwürdigen, teils irgendwie lateinisch klingenden Namen („Sartorius I“) zur Verfügung, wenn der Tag des Ernstfalls da war. Die heutigen Prüflinge dagegen sind mancherorts gezwungen, in würdeloser Schlepperei Waschkörbe voller Rechtssammlungen an den Ort des Geschehens zu transportieren und dort in langwieriger Aufstellerei einsatzfähig „klarzumachen“, wie man in der Seglersprache sagt.

Der Grund für diese Überbürdung von Staatsaufgaben auf „Wehrlose“ liegt darin, dass die Finanzministerien fest glauben, mit den ersparten Ausgaben für den Kauf und die Pflege den jeweiligen, im Defizit befindlichen Haushalt sanieren zu können. Während nun der an seiner stets unzureichenden Finanzsituation leidende Staat außerstande ist, für die sachgemäße Vorschriftenausstattung in den von ihm veranstalteten Prüfungen zu sorgen, legt er auf der anderen Seite größten Wert darauf, den Studierenden bzw. Referendaren/innen genaueste Vorschriften über die zu den Prüfungen mitzubringenden und aus eigener privater Finanzkraft zu beschaffenden kostspieligen Gesetzessammlungen – prosaisch „Hilfsmittel“ genannt – zu machen. Der Rezensent empfiehlt daher den Universitäten und Justizprüfungsämter in Nordrhein-Westfalen, das hier angezeigte Werk in den Kanon der „Hilfsmittel“ für die Prüfungen im Öffentlichen Recht in geeigneter Form aufzunehmen, idealerweise sogar für verbindlich zu erklären.

Fazit

Diese Gesetzessammlung enthält alle Gesetze, die man für die Examen kennen und beherrschen muss – aber auch nicht mehr. Anders formuliert: An den Inhalten dieser Rechtssammlung können Prüfer mit darauf bezogenen, geeigneten Fällen abschließend erkennen, ob und in welcher Güte Kandidaten das Öffentliche Recht beherrschen. Um nichts anderes geht es in den Examen. Weder materiell-inhaltlich noch methodisch bedarf es kiloschwerer analoger Loseblattsammlungen abgelegener Rechtsgebiete, um juristische Qualifikation nachzuweisen. Vielmehr dürfte bei vielen langgedienten Prüferinnen und Prüfern der Wunsch im Zentrum aller Überlegungen stehen, dass die Kandidaten doch zumindest die Inhalte des hier zu rezensierenden Werks – die Grundmaterien des Öffentlichen Rechts – genau kennen und virtuos beherrschen sollten.

 

Maximilian Heuger (Hg.), Öffentliches Recht Nordrhein-Westfalen. Textausgabe für Studium und Referendariat, Stand: September 2021, Richard Boorberg Verlag, Stuttgart, 1338 Seiten, 29,90 Euro

Ministerialrat Dr. jur. Klaus Schönenbroicher

Dr. Klaus Schönenbroicher

Leitender Ministerialrat, Gruppenleiter im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Honorarprofessor an der Ruhr-Universität Bochum
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