von Prof. Dr. Jan M. Eickelberg, LL.M. (University of Cambridge), MBA (Universität Lüneburg)
2017, 213 Seiten, € 24,90
ISBN 978-3-8006-5042-2

REZENSION: Didaktik für Juristen

REZENSION: Didaktik für Juristen

„Didaktik für Juristen“ heißt es vielversprechend auf dem Umschlag eines Buches, das der Fachhochschullehrer Jan Eickelberg verfasst hat. Er verspricht, die Themen „Wissensvermittlung“, „Präsentationstechnik“ und „Rhetorik“ für Universitätsprofessoren, Fachhochschullehrer, Lehrbeauftragte, Dozenten, Repetitorien und überhaupt Vortragende in der juristischen „Fort- und Weiterbildung“ aufzubereiten. Ein hoher Anspruch. Löst ihn das vorliegende Buch ein?

In sieben Teilen und auf knapp 200 Seiten beschäftigt sich Eickelberg zunächst in § 1 u.a. mit Lerntheorien, Lerntypen und der „magischen“ Zahl sieben. Daraus werden dann vom Autor „die sieben didaktischen Grundlagen einer gelungenen juristischen Lehrveranstaltung“ abgeleitet.

In § 3 widmet sich das Buch der Vorbereitung der Lehrveranstaltung, die von den äußeren Rahmenbedingungen über die Lernziele und eine sehr detaillierte Strukturierung einer Lehrveranstaltung bis hin zu Fragen des Medieneinsatzes führt.

Die Durchführung der Veranstaltung und damit Rhetorik, Körpersprache und didaktisches „Krisenmanagement“ findet sich in § 4.

Die Nachbereitung der Lehrveranstaltung, die Besonderheiten bei juristischen Fachvorträgen und Seminaren für Berufsträger sowie „persönliche Schlussgedanken“ bilden den Abschluss des Buches.

Die Gliederung und die Gesamtanlage sind einleuchtend. Sinnvolle und wirksame didaktische Interventionen lassen sich in der Tat aus den jeweiligen Fachtheorien, also z.B. den Kognitionswissenschaften gewinnen. Der Grundlagenteil ist als solcher sehr erfreulich. Die Durchführung enttäuscht leider etwas. Das in Rz. 5 als „theoretisches Fundament“ bezeichnete Kapitel greift freilich zu kurz. Das beginnt schon damit, dass mit politischen Forderungen der Bologna-Reform zur Lehre begonnen wird. Die „Bologna-Reform“ hat mit Wissenschaft gar nichts zu tun. Sie ist ein rein politischer Prozess. Unvermittelt stellt der Autor mehr oder weniger im Seminarstil einige Lerntheorien vor, um sich dann vertieft mit der „Hattie-Studie“ auseinanderzusetzen.  Die „drei“ daraus abgeleiteten „Kernaussagen“ umfassen tatsächlich nur eine Aussage, nämlich dass „dem Lehrenden ein besonders großer Einfluss auf den Lernerfolg zukommt.“

Dass nun noch „ausgewählte Erkenntnisse der (Lehr-) und Lernforschung – auf knapp acht Seiten – nachgeliefert werden, rettet den „Grundlagenteil“ nicht mehr. Zu beliebig, zu banal, was hier zutage gefördert wird. Der Autor vertut die Chance, ernsthaft die Schnittstellen der Rechtsdidaktik zu den Kognitionswissenschaften auszuloten. Der Leser erfährt nichts über das Verhältnis spezifisch juristischer Lerninhalte zu den Ergebnissen lerntheoretischer Forschung.

Sodann in § 2 von „den“ „sieben didaktischen Grundlagen einer gelungenen Lehrveranstaltung“ zu sprechen, ist daher viel zu eng und in gewisser Weise naiv. Inhaltlich findet sich gleichwohl sehr viel Richtiges in diesem Teil. Völlig zu Recht weist Eickelberg z.B. auf die überragende Kraft der eigenen Begeisterung für das Vorgetragene und die große Bedeutung der Neugier bei den Lernenden hin.

Es folgen Ausführungen zu Visualisierungen, Wiederholungen, Anknüpfen an Vorwissen usw. Im Ganzen alles richtig und wichtig. Der Hinweis, den Stoff zu strukturieren und vor allem zweckdienlich zu beschränken, kann gar nicht oft genug gegeben werden.

Auf über 100 (von 200 Seiten!) beschäftigt sich der Autor mit der Vorbereitung einer juristischen Lehrveranstaltung. Immerhin erläutert er dabei auf gut zehn Seiten auch „juraspezifische (veranstaltungsunabhängige) methodische Besonderheiten“ wie etwa das „juristische Storytelling“.

Dieser mächtige Teil hat die Qualität eines Nachschlagewerks. Gleichwohl stellt sich bei der Vielfalt der empfohlenen didaktischen Interventionen die Frage der Umsetzbarkeit. Man gewinnt den Eindruck, neben dem eigentlichen Stoff müsste sich der gute Dozent auch noch eine didaktische „Partitur“ anfertigen, damit die „Rhythmisierung“ der Lehrveranstaltung auch wirklich klappt.

Volle Zustimmung verdienen aus der Sicht des Rezensenten dagegen die Ausführungen in § 7 zu den Seminaren für Berufsträger.

Fazit:

Der Eindruck, den das Buch von Eickelberg hinterlässt, ist gemischt. Einerseits überzeugen die „Grundlagen“ und theoretischen Ausführungen in § 1 den Rezensenten weniger, andererseits steht in und zwischen den Zeilen immer wieder durchaus sehr viel Richtiges.

Zum einen bietet der Autor eine stimmige und sicher sehr sinnvolle „Megacheckliste“ zur Vorbereitung von Lehrveranstaltungen, zum anderen weist er völlig zu Recht auf die Bedeutung der Begeisterung beim Lehrenden hin. Für den Autor scheint das kein Gegensatz zu sein. Tatsächlich ist es das aber schon: Viele „Lehrende“ und „Vortragende“ kennen durchaus die Theorie, wissen aber nicht, wie sie die PS auf die didaktische Straße bekommen können. Reine Anweisungen sind hier zu wenig. Der „Lehrende“ wird zwar ständig vom Autor angesprochen, allerdings im Frontalstil. Das legt dem Leser ein eher mechanistisches Verständnis der Lehr-/Lernsituation nahe, was der Autor mit Sicherheit nicht beabsichtigt, davon zeugt schon das Schlusswort. Gleichwohl: Der Leser wird interessanterweise gerade nicht als Lernender begriffen – der er aber ist und auch immer bleiben sollte. Hier wäre mindestens z.B. eine Einladung zur Selbstreflektion des eigenen Unterrichtsstils und den Möglichkeiten, diesen zu verbessern, hilfreich gewesen.

Dr. Arnd-Christian Kulow

 

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