Daniel Weidemann
678 Seiten, 2019, geb. € 139,90
ISBN 978-3-428-15677-1
REZENSION: Pflicht zur Sicherheit
REZENSION: Pflicht zur Sicherheit
Öffentlich–rechtliche Anforderungen an private Großveranstalter und die Legalisierungswirkung von Genehmigungen
Die Planung von Veranstaltungen jeglicher Art wird zunehmend komplexer und wirft insbesondere im Genehmigungsverfahren eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen auf. Die Publikation richtet sich nicht nur, wie der Titel vermuten mag, an den Veranstalter, sondern auch an die beteiligten Genehmigungsbehörden wie Polizei, Feuerwehr und Ordnungsbehörden. Erstmals werden komprimiert in einer Publikation die rechtlichen Facetten im Zusammenhang mit Veranstaltungen betrachtet.
In der Bundesrepublik Deutschland mangelt es bislang an einem Veranstaltungsgesetz, welches explizit die Verantwortlichkeiten des Veranstalters regelt und eine Rechtsgrundlage für die Forderung nach der Erstellung eines Sicherheitskonzeptes enthält. Die einzige bereichsspezifische Regelung findet sich im Bauordnungsrecht in der Gestalt der Versammlungsstättenverordnungen der Länder. Oftmals ist jedoch nicht der Anwendungsbereich des Bauordnungsrechts eröffnet und spiegelt daher nicht die Praxis im Veranstaltungsbereich wider. Fanmeilen, Straßenfeste, Veranstaltungen auf Privatgelände oder in Grünlagen sind immer häufiger anzutreffen und Gegenstand von Genehmigungsverfahren.
Der Autor des Werkes ist Daniel Weidemann, der die Arbeit im Rahmen seiner Dissertation anfertigte. Das Buch ist im Verlag Duncker und Humblodt unter der Herausgeberschaft von Markus Thiel erschienen. Fundiert und umfassend untersucht Weidemann im Zuge seiner Ausführungen aktuelle Fragestellungen der Veranstaltungssicherheit und führt diese einer Beantwortung zu.
Die Untersuchungen, die der Autor im Rahmen seiner Dissertation anstellt, haben mehrere Schwerpunkte. Ein Aspekt ist die Verantwortlichkeit des Veranstalters auf der Grundlage des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Legalisierungswirkung von Genehmigungen im Veranstaltungskontext. Genehmigungskonformes Verhalten kann nach den Ergebnissen von Weidemann die Verantwortlichkeit für mittelbar verursachte Gefahren ausschließen. In der Arbeit zeigt der Autor auch die Schwierigkeiten auf, den Veranstalter als Nichtstörer in Anspruch zu nehmen.
Besonders hervorzuheben sind die sehr umfassenden und praxisgerechten Ausführungen, die er mit der aktuellen Rechtsprechung bis zum Ende des Jahres 2018 belegt. Das Werk unterscheidet sich im Gegensatz zu anderen Publikationen durch seinen ausschließlichen Fokus auf die rechtliche Betrachtungsweise.
687 Seiten Wissen zu den grundlegenden Rechtsfragen von Veranstaltungen. Das Themenspektrum und die Präzision der Ausführungen lässt die Publikation zu einem Standardwerk in der Veranstaltungssicherheit werden. Die Behörden und der Veranstalter finden eine Antwort zu Fragen der legalisierenden Auswirkungen des Sicherheitskonzeptes, zur Bedeutung des Einvernehmens und der Prüfungsbefugnis und der derzeitigen Verwaltungspraxis. Der Verfasser stellt hierbei die Möglichkeiten und Grenzen dar, die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes von dem Veranstalter zu fordern.
Das Werk entspricht einem Nachschlagewerk und umfasst alle rechtlich relevanten Fragestellungen. Das Buch ist dergestalt strukturiert, als dass es zunächst eine Fragestellung darstellt, diese rechtlich analysiert und einem Ergebnis zuführt. Im Zuge der Untersuchung werden alle rechtlichen Perspektiven und die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Abschließend wird das Ergebnis erörtert.
Die Publikation schließt mit einer 23 seitigen Zusammenfassung, die es dem eiligen Leser ermöglicht einen komprimierten Überblick zu erhalten.
Das Werk ist für alle Verantwortlichen auf dem Veranstaltungssektor eine Pflichtlektüre. Das Buch sollte auch Eingang in die themenbezogene Aus- und Fortbildung finden, da die rechtlichen Problemstellungen auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau diskutiert und behandelt werden.
Meine Empfehlung ist: Erwerben, lesen und in der Praxis umsetzen.
Prof. Marcel Kuhlmey
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Professur für Risiko- und Krisenmanagement