OVG Bremen: DFL muss für Polizeieinsätze bei Fußballspielen zahlen

OVG Bremen: DFL muss für Polizeieinsätze bei Fußballspielen zahlen

Anlässlich des Fußball-Bundesligaspieles SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19.04.2015 im Bremer Weserstadion waren 969 Polizeibeamte im Einsatz, um Auseinandersetzungen zwischen gewaltbereiten Anhängern beider Vereine zu verhindern. Für diesen Einsatz verlangte das Bundesland Bremen von der DFL – der Deutschen Fußball Liga, einem Zusammenschluss der deutschen Profi-Fußballvereine – eine Gebühr i.H.v. 425.718,11 Euro. Laut einem aktuellen Urteil des OVG Bremen zu Recht (Urt. v. 01.02.2018, Az.: 2 LC 139/17).

Wie die Richter entschieden, muss sich die DFL grundsätzlich an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sog. Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligen. Zu Recht habe das Land den Gebührenbescheid auf die verfassungsgemäße Vorschrift des § 4 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes gestützt, so das OVG. Die DFL treffe eine besondere Verantwortlichkeit und als Veranstalterin ziehe sie einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Veranstaltung, an deren störungsfreien Durchführung sie ein besonderes Interesse habe. Zudem bergen Großveranstaltungen per se ein erhöhtes Gefahrenpotential in sich und schließlich stehe der Veranstalter der Veranstaltung näher als die Allgemeinheit, wenn sich das Gefahrenpotential, das eine Großveranstaltung in sich berge, absehbar realisiere. Auch der Höhe nach sei die Gebührenfestsetzung – sie war im Berufungsverfahren auf 415.000 Euro ermäßigt worden – rechtmäßig. Diese stehe unter ausreichender nachträglicher gerichtlicher Kontrolle. Daneben verneinte das OVG Verstöße gegen das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG, die Berufsfreiheit des Art. 12 GG und den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Die Revision zum BVerwG wurde zugelassen.

Beachten Sie: Aktuell ist im Richard Boorberg Verlag das Praxishandbuch »Sicherheit und Kommunikation bei Fußballgroßveranstaltungen« erschienen. Eine Rezension von Prof. Marcel Kuhlmey von der HWR Berlin finden Sie HIER. (wi)

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